FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT - Externe Sicherheitsbetreuung für Ihr Unternehmen

Wenn Sie mehr als 10 Beschäftigte haben und nicht über eine eigene ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen oder wenn Sie Unternehmer sind und sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ausreichend kompetent fühlen, bieten Ihnen unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit die optimale Lösung. Mit unserer externen Betreuung sind Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens systematisch und rechtssicher nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 aufgestellt.

Gesetzliche Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung

Die Beauftragung einer sicherheitstechnischen Betreuung wird durch die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Nach dem ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Leistungen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich nicht nur auf den Großraum Stuttgart, sondern auf das gesamte Bundesgebiet. Die externe Betreuung durch unsere Sicherheitsfachkräfte umfasst folgende Varianten und Inhalte:

Regelbetreuung für Betriebe bis 20 Beschäftigte:

Begehungen und Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen

Telefonische Beratung und mehr.

Anlassbezogene Betreuung:

Z.B. nach Unfällen, bei Bauvorhaben, Errichtung von Produktionsanlagen, Änderung von Arbeitsverfahren etc.

Grundbetreuung für Betriebe ab 21 Beschäftigten:

Teilnahme und Mitwirkung an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)

regelmäßige Begehungen und deren Dokumentation

Unterweisung, Beratung und Betreuung von Beschäftigten und Unternehmern

Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes

Betriebsspezifische Betreuung:

Zum Beispiel wegen besonderer Gefährdungen im Betrieb, Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder eines Arbeitsschutzmanagements.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetzliche Aufgaben der Arbeitssicherheit:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Beratungen und Sicherheitsbegehungen in verschiedenen Bereichen an, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Folgende Leistungen gehören zu unserem Angebot:

Beratung bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Betriebsanlagen:

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung und Planung von Betriebsanlagen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unsere Fachleute beraten Sie auch bei der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung, um die Sicherheit der Anlagen langfristig zu gewährleisten.

Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beschaffung technischer Arbeitsmittel und beraten Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe. Unser Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

Beratung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen:

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vor deren Einführung:

Unsere Fachkräfte führen vor der Einführung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sicherheitstechnische Überprüfungen durch.

Gefährdungsbeurteilung

Als Unternehmer sind Sie in jeder Branche gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten zu beurteilen und mögliche Gefährdungen zu ermitteln - gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Vielleicht sind Sie aber unsicher, ob in Ihrem Unternehmen für jeden Arbeitsplatz oder jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) vorliegt oder ob diese den Anforderungen der Unfallversicherung entspricht.

 

Lassen Sie sich von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung an:

 

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Führungskräften begehen wir die Arbeitsstätten während der Arbeitszeit und ermitteln systematisch mögliche Gefährdungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen. Wir bewerten diese und entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei berücksichtigen wir branchen- und bereichsspezifische Faktoren und setzen die Maßnahmen nach einer Rangfolge so um, dass der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird und Ihre Beschäftigten bestmöglich geschützt sind. Außerdem überprüfen wir regelmäßig die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

 

Prävention und Nachsorge: Auch wenn Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen Unfälle oder Berufskrankheiten nicht zu 100 Prozent verhindern können, sind sie doch eine wichtige Grundlage für Ihre Sicherheit und Ihren Schutz. Dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen machen Ihr Unternehmen gegenüber den Unfallversicherungsträgern nicht angreifbar und stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen gegen mögliche Unfälle getroffen haben. Außerdem vermeiden Sie negative Presseberichte, die das Image Ihres Unternehmens schädigen könnten. Wir unterstützen Sie also nicht nur bei der Prävention, sondern auch bei psychischen Belastungen und der Nachsorge nach Unfällen.

 

Arbeit

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung mit regelmäßigen Arbeitsplatzbegehungen. Unser Ziel ist eine umfassende Gefährdungsermittlung und -beurteilung der Arbeitssysteme in Ihrem Unternehmen einschließlich einer sorgfältigen Dokumentation und Auswertung. Folgende Leistungen sind Bestandteil unserer Betreuung:

 

Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen:

Wir begehen regelmäßig alle Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen, um mögliche Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei untersuchen wir auch die Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe und die gesamte Arbeitsorganisation. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Aspekte wie Arbeitsaufgaben, Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit- und Pausengestaltung.

 

Überprüfung der Schutzmaßnahmen:

Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen führen wir Wiederholungsbegehungen durch, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und zu bewerten. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind und mögliche Gefährdungen minimiert werden.

 

Besichtigungen aus aktuellem Anlass:

Neben den regelmäßigen Begehungen reagieren wir auch schnell auf aktuelle Situationen, die eine Begehung erforderlich machen. Dazu gehören zum Beispiel ergonomisch ungünstig gestaltete Arbeitsplätze, defekte oder fehlende Arbeitsmittel oder Arbeitsunfälle. Wir nehmen diese Anlässe ernst und leiten gezielt Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung ein.

 Begehungen vor der Einführung neuer Arbeitsmittel, Geräte und Verfahren:

Wenn Sie neue Arbeitsmittel, Geräte oder Verfahren einführen wollen, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir führen Vor-Ort-Begehungen durch, um mögliche Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

Teilnahme an behördlichen Begehungen:

Als Ihr Partner in Sachen Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie auch bei behördlichen Begehungen, zum Beispiel durch

Beratung und Unterstützung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in verschiedenen Bereichen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Folgende Leistungen gehören zu unserer umfassenden Sicherheitsbetreuung:

 Beratung bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Betriebsanlagen:

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung und Planung von Betriebsanlagen, damit mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und minimiert werden können. Auch die laufende Wartung und Instandhaltung der Anlagen ist Bestandteil unserer Beratung.

 

Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beschaffung technischer Arbeitsmittel und beraten Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe. Unser Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Beratung bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

 

Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

 

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung, um mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.

 

Beratung bei der Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen:

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Arbeit.

Durchführung von orientierenden Messungen:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in verschiedenen Bereichen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Folgende Leistungen gehören zu unserer umfassenden Sicherheitsbetreuung: Beratung bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung von Betriebsanlagen:

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung und Planung von Betriebsanlagen, damit mögliche Gefährdungen frühzeitig erkannt und minimiert werden können. Auch die laufende Wartung und Instandhaltung der Anlagen ist Bestandteil unserer Beratung.

 

Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beschaffung technischer Arbeitsmittel und beraten Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe. Unser Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Beratung bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

 

Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

 

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung, um mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.

 

Beratung bei der Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen:

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Arbeit.

Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen:

Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der Ermittlung von Unfallschwerpunkten in Ihrem Unternehmen und leiten Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung der aufgetretenen Unfälle ab. Dazu gehören folgende Schritte

Ermittlung der Unfallschwerpunkte:

Unsere Fachkräfte führen eine gründliche Analyse des Unfallgeschehens in Ihrem Betrieb durch, um Unfallschwerpunkte zu ermitteln. Wir untersuchen die Unfälle nach Häufigkeit, Art und Schwere, um Muster und Trends zu erkennen.

Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung von Unfällen:

Auf Basis der identifizierten Unfallschwerpunkte erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung der aufgetretenen Unfälle. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personeller Art sein und zielen darauf ab, Gefährdungspotenziale zu minimieren.

Erstellung von Unfallstatistiken:

Unsere Experten erstellen regelmäßig Unfallstatistiken, in denen Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle dokumentiert werden. Diese Statistiken ermöglichen es, die Entwicklung der Arbeitssicherheit zu verfolgen und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.

 

Förderung der Nutzung von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen:

Wir setzen uns dafür ein, dass in Ihrem Unternehmen geeignete Sicherheits- und Schutzeinrichtungen verwendet werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Vorschriften und Normen und empfehlen geeignete Schutzmaßnahmen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und das Unfallrisiko nachhaltig zu senken. Durch die Analyse von Unfällen und die Ableitung gezielter Maßnahmen tragen wir dazu bei, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher arbeiten und Unfälle vermieden werden. Die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Arbeitssicherheit ist ein zentraler Bestandteil unserer

Unterweisungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie umfassend bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Als Unternehmer sind Sie gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und § 12 des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder bei Änderungen von Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen. Unsere Unterstützung umfasst u.a:

Beratung und Durchführung der Erstunterweisung: Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Durchführung der Erstunterweisung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei vermitteln wir die grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen und informieren über Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

 

Unterweisungen in der Gesundheitsakademie: Unsere Fachkräfte führen spezielle Schulungen und Unterweisungen in Ihrer Gesundheitsakademie durch. Themen können die Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen oder die Weiterbildung zu branchenspezifischen Normen sein.

 

Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten: Wir unterstützen Sie bei der Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten, damit diese ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kompetent und gewissenhaft wahrnehmen können.

 

Beratung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz: Unsere Fachleute beraten Sie umfassend zu allgemeinen und speziellen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die in Ihrem Betrieb auftreten können. Wir ermitteln mögliche Gefährdungen und geben Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen.

 

Unsere Unterweisungen sind praxisnah und zielgerichtet, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und ein eigenverantwortliches Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern. Wir vermitteln relevantes Fachwissen und stehen für Fragen und Anliegen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Analyse und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie umfassend bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Als Unternehmer sind Sie gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und § 12 des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder bei Änderungen von Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen.

 

Unsere Unterstützung umfasst u.a:

 

Beratung und Durchführung der Erstunterweisung: Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Durchführung der Erstunterweisung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei vermitteln wir die grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen und informieren über Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

 

Unterweisungen in der Gesundheitsakademie: Unsere Fachkräfte führen spezielle Schulungen und Unterweisungen in Ihrer Gesundheitsakademie durch. Themen können die Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen oder die Weiterbildung zu branchenspezifischen Normen sein.

 

Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten: Wir unterstützen Sie bei der Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten, damit diese ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kompetent und gewissenhaft wahrnehmen können.

 

Beratung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz: Unsere Fachleute beraten Sie umfassend zu allgemeinen und speziellen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die in Ihrem Betrieb auftreten können. Wir ermitteln mögliche Gefährdungen und geben Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen.

 

Unsere Unterweisungen sind praxisnah und zielgerichtet, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und ein eigenverantwortliches Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern. Wir vermitteln relevantes Fachwissen und stehen für Fragen und Anliegen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Arbeitsschutzausschuss:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie aktiv bei der Organisation und der Arbeit des Arbeitsschutzausschusses in Ihrem Unternehmen.

Dazu gehören folgende Leistungen:

Unterstützung des Arbeitsschutzausschusses: Unsere Sicherheitsfachkräfte nehmen aktiv am Arbeitsschutzausschuss teil und unterstützen die Arbeit des Ausschusses. Wir bringen unser Fachwissen ein und bieten praxisnahe Lösungsansätze für Arbeitsschutzthemen.


Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Wir beraten Sie in verschiedenen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit dem Ziel, den Arbeitsschutz durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Diskussion und Bewertung der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Analyse von Arbeitsunfällen.

Allgemeine Regelungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation:

Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung allgemeiner Regelungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Festlegung von Verantwortlichkeiten und die Gestaltung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten.

Ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung von Arbeitsschutzproblemen:

Wir betrachten Arbeitsschutzprobleme ganzheitlich und interdisziplinär, um alle relevanten Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Fachabteilungen und Verantwortlichen zusammen, um umfassende Lösungen zu erarbeiten.

Arbeitsschwerpunkte identifizieren und vereinbaren:

Gemeinsam mit dem Arbeitsschutzausschuss identifizieren wir Arbeitsschwerpunkte und legen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fest. Diese werden entsprechend der bestehenden Risiken und Herausforderungen priorisiert und umgesetzt.

Bereitstellung notwendiger Informationen:

Wir stellen allen Beteiligten im Unternehmen alle notwendigen Informationen zum Thema Arbeitssicherheit zur Verfügung. Hierzu