FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT - Externe Sicherheitsbetreuung für Ihr Unternehmen

Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter haben und keine eigene ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzen oder Unternehmer sind und sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ausreichend versiert fühlen, bieten unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit die optimale Lösung. Mit unserer externen Betreuung sind Sie systematisch und rechtssicher gemäß den Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens aufgestellt.

Rechtliche Vorgaben für die sicherheitstechnische Betreuung

Die Bestellung einer sicherheitstechnischen Betreuung wird durch die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2 geregelt. Gemäß dem ASiG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu unterstützen.

Leistungen unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unser Service erstreckt sich nicht nur auf den Großraum Stuttgart, sondern auf das gesamte Bundesgebiet. Die externe Betreuung durch unsere Sicherheitsfachkräfte umfasst folgende Varianten und Inhalte:

Regelbetreuung für Unternehmen bis 20 Mitarbeiter:

Begehungen und Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen

Telefonische Beratung und mehr.

Anlassbezogene Betreuungen:

Z.B. nach Unfällen, bei Bauvorhaben, Errichtung von Produktionsanlagen, Änderungen von Arbeitsverfahren, usw.

Grundbetreuung für Unternehmen ab 21 Mitarbeiter:

Teilnahme und Mitwirkung an ASA-Sitzungen (Ausschuss für Arbeits- und Gesundheitsschutz)

Regelmäßige Begehungen und deren Dokumentation

Unterweisungen, Beratung und Betreuung von Beschäftigten und Unternehmern

Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes.

Betriebsspezifische Betreuung:

Z.B. aufgrund besonderer Gefährdungen im Betrieb, Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder eines Arbeitsschutzmanagements.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung zur Seite, um Ihr Unternehmen bestmöglich im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Durch unsere externe Betreuung stellen Sie sicher, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.

Unternehmen aller Branchen und Berufszweige benötigen ab einer bestimmten Größe zuverlässige Unterstützung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gesetzliche Aufgaben der Arbeitssicherheit:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Sicherheitsüberprüfung in verschiedenen Bereichen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die folgenden Leistungen sind Bestandteil unseres Angebots:

 

Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen:

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung und Planung von Betriebsanlagen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unsere Fachkräfte beraten Sie auch bei der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung, um die Sicherheit der Anlagen langfristig zu gewährleisten.

 

Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen:

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und beraten Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe. Unser Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

 

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu fördern.

 

Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen:

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

 

Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung:

Unsere Fachkräfte führen vor der Einführung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren Sicherheitsüberprüfungen durch, um mögliche Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Regelmäßige Begehungen der Arbeitstätten und Beratung zur Mängelbeseitigung:

Wir führen regelmäßige Begehungen der Arbeitstätten durch, um mögliche Mängel zu identifizieren und beraten Sie bei der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

 

Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beratung zur Prävention:

Im Falle von Arbeitsunfällen untersuchen wir diese gründlich und leiten Maßnahmen zur Prävention ab, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

 

Unterstützung und Mitwirkung bei allgemeinen Unterweisungen und Schulung der Sicherheitsbeauftragten:

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Unterweisungen und schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter zu stärken.

 

Unsere umfassende Beratung und Sicherheitsüberprüfung tragen dazu bei, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, Arbeitsunfälle vermieden werden und die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet sind.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

Als Unternehmer in jeder Branche sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten zu beurteilen und mögliche Gefährdungen zu identifizieren, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Doch vielleicht fühlen Sie sich unsicher, ob in Ihrem Unternehmen für jeden Arbeitsplatz oder jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) vorhanden ist oder ob diese den Anforderungen der Unfallversicherung entspricht.

 

Lassen Sie sich von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich der Gefährdungsbeurteilungen:

 

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Führungskräften begehen wir die Einsatzorte während der Arbeitszeiten und identifizieren systematisch mögliche Gefährdungen an den entsprechenden Arbeitsplätzen. Wir bewerten diese und entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei berücksichtigen wir branchenspezifische und bereichsspezifische Faktoren und treffen die Maßnahmen gemäß einer hierarchischen Reihenfolge, um die Betriebsabläufe nicht zu beeinträchtigen und den bestmöglichen Schutz für Ihre Beschäftigten zu gewährleisten. Wir führen auch regelmäßige Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Maßnahmen durch.

 

Prävention und Nachsorge: Obwohl Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen Unfälle oder Berufskrankheiten nicht zu 100% verhindern können, bieten sie dennoch eine wichtige Grundlage für Ihre Sicherheit und Absicherung. Dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen machen Ihr Unternehmen nicht angreifbar gegenüber den Unfallversicherungen und gewährleisten, dass Sie alle notwendigen Schritte gegen mögliche Unfälle unternommen haben. Dadurch vermeiden Sie auch negative Pressemitteilungen, die das Image Ihres Unternehmens beeinträchtigen könnten. Wir unterstützen Sie daher nicht nur bei der Prävention, sondern auch bei der psychischen Belastung und der Nachsorge nach Unfällen.

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand: Unsere Sicherheitsfachkräfte bieten Ihnen nicht nur Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch bei Unterweisungen, als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder Arbeitsschutzmanagements, bei der betrieblichen Pandemieplanung und vielem mehr. Unsere Experten verfügen über Branchenerfahrung in der Bewachung sowie in vielen anderen Berufsfeldern.

 

Sorgen Sie für eine sichere Belegschaft und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Fragen Sie uns an, um Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern und gesetzeskonform zu agieren.

Arbeitsplatzbegehungen

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung, die regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen beinhaltet. Unser Ziel ist es, eine umfassende Gefährdungsermittlung und -beurteilung der Arbeitssysteme in Ihrem Unternehmen durchzuführen, einschließlich einer sorgfältigen Dokumentation und Auswertung. Die folgenden Leistungen sind Bestandteil unserer Betreuung:

 

Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen:

Wir führen regelmäßige Begehungen aller Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen durch, um potenzielle Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten. Hierbei untersuchen wir auch die Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und die gesamte Arbeitsablauforganisation. Dabei legen wir besonderen Fokus auf Aspekte wie Arbeitsaufgaben, Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit- und Pausengestaltung.

 

Überprüfung der Schutzmaßnahmen:

Nachdem Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, führen wir Wiederholungsbegehungen durch, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und zu bewerten. Dies stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter angemessen geschützt sind und mögliche Gefährdungen minimiert werden.

 

Begehungen aus aktuellem Anlass:

Zusätzlich zu den regelmäßigen Begehungen reagieren wir auch schnell auf aktuelle Gegebenheiten, die eine Begehung erfordern. Dazu gehören beispielsweise unergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, defekte oder fehlende Hilfsmittel oder Arbeitsunfälle. Wir nehmen diese Anlässe ernst und ergreifen gezielte Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung.

 

Ortsbesichtigungen vor Einführung neuer Arbeitsmittel, Geräte und Verfahren:

Wenn Sie neue Arbeitsmittel, Geräte oder Verfahren einführen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir führen vorab Ortsbesichtigungen durch, um potenzielle Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Teilnahme an behördlichen Begehungen:

Als Ihr Partner in Sachen Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie auch bei behördlichen Begehungen, wie beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft, das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) oder den Amtsarzt. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Unsere umfassenden Arbeitsplatzbegehungen und Betreuungsmaßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Sie können sich auf unsere Fachkompetenz verlassen, um eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Beratung und Unterstützung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in verschiedenen Bereichen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die folgenden Leistungen sind Teil unserer umfassenden Sicherheitsbetreuung:

 

Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen:

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung und Planung von Betriebsanlagen, damit potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und minimiert werden können. Auch die kontinuierliche Instandhaltung und Wartung der Anlagen sind Teil unserer Beratung.

 

Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen:

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und beraten Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe. Unser Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen.

 

Beratung bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung:

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

 

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie bei der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu fördern.

 

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

Wir helfen Ihnen bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung, um potenzielle Gefahren zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.

 

Beratung bei der Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen:

Unsere Fachkräfte unterstützen Sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze.

 

Beratung vor der Inbetriebnahme von Geräten und Einführung neuer Arbeitsverfahren:

Vor der Inbetriebnahme neuer Geräte oder der Einführung neuer Arbeitsverfahren überprüfen wir die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen und geben entsprechende Empfehlungen ab.

 

Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen bei Neu- oder Umbaumaßnahmen:

Bei Neu- oder Umbaumaßnahmen berücksichtigen wir die Arbeitsschutzbelange, um sicherzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

 

Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung:

Wir unterstützen Sie bei der Festlegung von erforderlichen Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten.

 

Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen und speziellen Dokumentationen:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen und speziellen Dokumentationen, wie zum Beispiel dem Explosionsschutzdokument.

 

Auswertung von arbeitsschutzrelevanten Rechtsgrundlagen und Vorschriften:

Unsere Fachkräfte werten arbeitsschutzrelevante Rechtsgrundlagen und Vorschriften aus, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Unterstützung bei der Organisation und Bestellung von Beauftragten:

Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Gefahrstoffbeauftragten und anderen Beauftragten im Bereich Arbeitsschutz.

 

Unterstützung bei der Übertragung von Pflichten, Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz:

Wir helfen Ihnen bei der klaren Übertragung von Pflichten, Aufgaben und Befugnissen im Bereich Arbeitsschutz, um eine klare Verantwortlichkeitsstruktur zu schaffen.

 

Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung/Pflichtenübertragung:

Wir unterstützen Sie bei der Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung, um eine nachhaltige Sicherheitskultur zu schaffen.

 

Unterstützung bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des §8 Arbeitsschutzgesetz:

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebern, z. B. Leiharbeitgebern, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzbelange angemessen berücksichtigt werden.

 

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen zur Seite, um Ihr Unternehmen bestmöglich im Bereich des Arbeitsschutzes zu unterstützen und eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.

Durchführung von orientierenden Messungen:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit überwachen und gewährleisten die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehören regelmäßige Messungen und Überprüfungen an den Arbeitsplätzen, um sicherzustellen, dass die dort vorhandenen Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entsprechen.

 

Die Überwachung und Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten umfasst unter anderem folgende Aspekte:

 

Messungen von Gefahrstoffen:

Wir führen Messungen von chemischen Substanzen und Gefahrstoffen in der Luft durch, um sicherzustellen, dass die Konzentrationen dieser Stoffe an den Arbeitsplätzen innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Falls Grenzwerte überschritten werden, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, um die Exposition der Mitarbeiter zu minimieren.

 

Messungen von physikalischen Einwirkungen:

Zu den physikalischen Einwirkungen gehören Aspekte wie Lärm, Vibrationen, Temperatur, Beleuchtung und Strahlung. Unsere Fachkräfte führen Messungen durch, um sicherzustellen, dass die physikalischen Einwirkungen an den Arbeitsplätzen den geltenden Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.

 

Messungen zur Planung und Überwachung von Betriebsanlagen:

Bei der Planung und Inbetriebnahme von Betriebsanlagen führen wir Messungen durch, um sicherzustellen, dass die Anlagen den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt werden. Auch während des Betriebs überwachen wir die Anlagen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen.

 

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Messungen professionell durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend zu interpretieren. Bei Abweichungen von den Grenzwerten empfehlen wir geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die regelmäßige Überwachung und Messung der Arbeitsplatzgrenzwerte ist ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Arbeitssicherheitsstrategie und trägt dazu bei, dass Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten können.

Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen:

Unsere Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der Ermittlung von Unfallschwerpunkten in Ihrem Unternehmen und leiten Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung der eingetretenen Unfälle ab. Dazu gehören folgende Schritte:

Ermittlung von Unfallschwerpunkten:

Unsere Fachkräfte führen eine gründliche Analyse der Unfälle in Ihrem Unternehmen durch, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren. Wir untersuchen die Unfälle hinsichtlich ihrer Häufigkeit, Art und Schwere, um Muster und Trends zu erkennen.

Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung von Unfällen:

Basierend auf den ermittelten Unfallschwerpunkten erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung der eingetretenen Unfälle. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Natur sein und zielen darauf ab, potenzielle Gefährdungen zu minimieren.

Erstellen von Unfallstatistiken:

Unsere Fachkräfte erstellen regelmäßige Unfallstatistiken, in denen die Unfallhäufigkeit, Unfallarten und Unfallschwere dokumentiert werden. Diese Statistiken ermöglichen es, Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu verfolgen und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen.

 

Hinwirken auf die Verwendung von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen:

Wir setzen uns dafür ein, dass in Ihrem Unternehmen angemessene Sicherheits- und Schutzeinrichtungen verwendet werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Vorschriften und Normen und empfehlen geeignete Schutzmaßnahmen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern zusammen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und das Unfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Durch die Analyse von Unfällen und die Ableitung von gezielten Maßnahmen tragen wir dazu bei, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten und Unfälle vermieden werden. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitssicherheit sind zentrale Elemente unserer Dienstleistungen, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Unterweisungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Unterweisungen im Arbeitsschutz. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder bei Veränderungen in Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen, gemäß §4 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und §12 des Arbeitsschutzgesetzes.

 

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

 

Beratung und Durchführung der Erstunterweisung: Wir helfen Ihnen dabei, die Erstunterweisung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten und durchzuführen. Dabei vermitteln wir die grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen und informieren über Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

 

Unterweisungen in der Gesundheitsakademie: Unsere Fachkräfte führen spezielle Schulungen und Unterweisungen in Ihrer Gesundheitsakademie durch. Themen können dabei die Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Fortbildung zu branchenspezifischen Normen sein.

 

Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten: Wir unterstützen Sie bei der Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten, damit diese ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kompetent und gewissenhaft ausführen können.

 

Beratung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz: Unsere Fachkräfte beraten Sie umfassend über allgemeine und spezielle Unfall- und Gesundheitsgefahren, die in Ihrem Unternehmen auftreten können. Wir identifizieren potenzielle Gefährdungen und geben Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen.

 

Unsere Unterweisungen sind praxisnah und zielgerichtet, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und ein verantwortungsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern. Wir vermitteln relevantes Fachwissen und stehen für Fragen und Anliegen Ihrer Beschäftigten zur Verfügung. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen und somit zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld beitragen.

Analyse und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Unterweisungen im Arbeitsschutz. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder bei Veränderungen in Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen, gemäß §4 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und §12 des Arbeitsschutzgesetzes.

 

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

 

Beratung und Durchführung der Erstunterweisung: Wir helfen Ihnen dabei, die Erstunterweisung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten und durchzuführen. Dabei vermitteln wir die grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen und informieren über Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

 

Unterweisungen in der Gesundheitsakademie: Unsere Fachkräfte führen spezielle Schulungen und Unterweisungen in Ihrer Gesundheitsakademie durch. Themen können dabei die Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Fortbildung zu branchenspezifischen Normen sein.

 

Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten: Wir unterstützen Sie bei der Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten, damit diese ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kompetent und gewissenhaft ausführen können.

 

Beratung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz: Unsere Fachkräfte beraten Sie umfassend über allgemeine und spezielle Unfall- und Gesundheitsgefahren, die in Ihrem Unternehmen auftreten können. Wir identifizieren potenzielle Gefährdungen und geben Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen.

 

Unsere Unterweisungen sind praxisnah und zielgerichtet, um das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und ein verantwortungsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern. Wir vermitteln relevantes Fachwissen und stehen für Fragen und Anliegen Ihrer Beschäftigten zur Verfügung. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen und somit zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld beitragen.

Arbeitsschutzausschuss:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie aktiv bei der Organisation und dem Betrieb des Arbeitsschutzausschusses in Ihrem Unternehmen. Hierzu gehören folgende Leistungen:

Unterstützung des Arbeitsschutzausschusses:

Unsere Sicherheitsfachkräfte wirken aktiv im Arbeitsschutzausschuss mit und unterstützen die Arbeit des Gremiums. Wir bringen unser Fachwissen ein und bieten praxisnahe Lösungsansätze für Arbeitsschutzthemen.

Beratung von Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Wir beraten Sie zu verschiedenen Anliegen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem Ziel, die Sicherheit am Arbeitsplatz durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch die Besprechung und Bewertung von Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Analyse von Arbeitsunfällen.

Generelle Regelungen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation:

Unsere Fachkräfte unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von generellen Regelungen für die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Hierzu zählen beispielsweise die Erarbeitung von Betriebsanweisungen, die Festlegung von Verantwortlichkeiten und die Gestaltung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzaspekte.

Ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung von Arbeitsschutzproblemen:

Wir betrachten Arbeitsschutzprobleme ganzheitlich und interdisziplinär, um alle relevanten Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Fachabteilungen und Verantwortlichen zusammen, um umfassende Lösungen zu erarbeiten.

Ermittlung und Vereinbarung von Arbeitsschwerpunkten:

Gemeinsam mit dem Arbeitsschutzausschuss ermitteln wir Arbeitsschwerpunkte und legen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fest. Diese werden anhand der vorhandenen Risiken und Herausforderungen priorisiert und umgesetzt.

Bereitstellen erforderlicher Informationen:

Wir stellen alle erforderlichen Informationen zum Thema Arbeitsschutz für alle Beteiligten im Unternehmen bereit. Dazu gehören beispielsweise Schulungsmaterialien, Informationsbroschüren und aktuelle rechtliche Vorgaben.

Verbreitung von Arbeitsschutzinformationen:

Wir unterstützen Sie bei der Verbreitung von Arbeitsschutzinformationen im Unternehmen, um das Bewusstsein für Sicherheit am Arbeitsplatz zu stärken. Dies kann beispielsweise durch Schulungen, Sicherheitsbriefings oder Aushänge erfolgen.

Durch unsere aktive Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss und die umfassende Beratung tragen wir dazu bei, dass Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und ein hohes Sicherheitsniveau am Arbeitsplatz gewährleistet ist. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit Ihnen und den relevanten Akteuren im Unternehmen zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern und Unfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.